Artikel 1. Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten eine Reihe von Begriffen, die mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet sind und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wie folgt definiert sind:
Käufer: die andere beteiligte Partei, die in der Eigenschaft eines Gewerbes oder Unternehmens handelt;
Angebot: das schriftliche Angebot von Sympafix bezüglich der zu liefernden Produkte;
Vereinbarung: die vertragliche Vereinbarung zwischen Sympafix und dem Käufer;
Parteien: Sympafix und der Käufer gemeinsam;
Sympafix: Sympafix BV, mit Firmensitz in Ridderkerk, Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Produkte: die von Sympafix hergestellten und/oder gelieferten Waren;
Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, registriert bei der Handelskammer in Rotterdam unter der Nummer 59195495.
Artikel 2. Allgemeines
2.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Sympafix (einschließlich Angebote und damit zusammenhängende Anfragen) und Verträge in Bezug auf von Sympafix zu liefernde Produkte, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind und Bedingungen.
2.2 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Zustimmung zu diesem Vertrag hebt der Käufer das Recht auf eigene eventuell bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen auf, um sicherzustellen, dass alle Verträge ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen unterliegen.
2.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur verbindlich, wenn und soweit Sympafix sie schriftlich bestätigt hat.
2.4 Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Vertrag widersprüchliche Klauseln enthalten, geht der Vertrag vor.
2.5 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. Sympafix ist berechtigt, die hinfällige(n) Bestimmung(en) durch neue Bestimmungen zu ersetzen, wobei Ziel und Umfang der ursprünglichen Bestimmung nach Möglichkeit zu wahren sind.
Artikel 3. Angebote
3.1 Alle Angebote, in welcher Form auch immer, erfolgen freibleibend. Sie verpflichten Sympafix nicht und gelten nur als Aufforderung zur Bestellung, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.
3.2 Alle in einem Angebot gemachten Angaben wie – aber nicht beschränkt auf – Preislisten, Kalkulationen, Prospekte etc. bleiben stets Eigentum von Sympafix und sind Sympafix unverzüglich auf erste Aufforderung portofrei zurückzusenden.
3.3 Der Käufer wird alle von Sympafix zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich zweckgebunden verwenden und keine Informationen an Dritte weitergeben.
Artikel 4. Vereinbarung
4.1 Ein für Sympafix bindendes Angebot führt zu einem Vertrag, wenn es rechtzeitig und vollständig schriftlich angenommen wird, bei dessen Nichtbestehen kein Vertrag zustande kommt. Abweichungen von Nebenbestimmungen in der Annahme des Angebots gelten als nicht erwähnt, so dass der Vertrag in voller Übereinstimmung mit dem Angebot zustande kommt.
4.2 „Pünktlich“, wie im vorstehenden Artikel angegeben, bedeutet, dass die Annahme des Angebots innerhalb der im Angebot angegebenen Frist und, wenn keine solche Frist angegeben ist, innerhalb von 30 Werktagen danach bei Sympafix eingeht das Datum des Angebots.
4.3 In allen anderen Fällen sind alle Bestellungen des Käufers nur für Sympafix bindend und daher kommt ein Vertrag erst zustande, nachdem Sympafix dies schriftlich bestätigt hat oder Sympafix mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass Sympafix die Bestellung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung in seinen Büros bestätigt und Sympafix nicht innerhalb dieser Frist mit der Ausführung der Bestellung begonnen hat, kommt kein Vertrag zustande.
4.4 Die Auftragsbestätigung von Sympafix gilt als zutreffend, sofern Sympafix nicht nach Erhalt der Bestätigung schriftlich widersprochen wird. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande.
4.5 Sympafix ist berechtigt, Bestellungen mündlich anzunehmen. Die mündliche Auftragsannahme ist für Sympafix nur dann verbindlich, wenn sie von einer bevollmächtigten Person erteilt wurde. In diesem Fall unterliegen Existenz und Inhalt der Vereinbarung dem niederländischen Beweisrecht.
4.6 Mögliche nachträgliche Nebenabreden oder Änderungen, einschließlich (mündlicher) Vereinbarungen und/oder Bestätigungen durch Mitarbeiter von Sympafix oder im Namen von Sympafix durch Verkaufspersonal, Agenten, Unternehmensvertreter oder andere Vermittler, binden Sympafix nur in dem Fall und soweit diese Personen wurden von Sympafix schriftlich bevollmächtigt.
4.7 Für diejenigen Leistungen, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Angebot oder gar eine Auftragsbestätigung versandt werden würde, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung, die ihrerseits die genauen und vollständigen Angaben enthält die Vereinbarung.
4.8 Für den Fall – ganz nach Ermessen von Sympafix – dass der Käufer offenbar nicht in der Lage ist, die im Vertrag festgelegten Zahlungen zu leisten, hat Sympafix das Recht, den Vertrag ohne die Voraussetzung eines weiteren Verzugs oder eines gerichtlichen Eingreifens aufzulösen, ohne unbeschadet ihrer verbleibenden Rechte und ohne Haftung für mögliche Schäden.
4.9 Sympafix ist berechtigt, Dritte mit bestimmten Arbeiten zu beauftragen.
Artikel 5. Preise
5.1 Sofern nicht anders und schriftlich vereinbart, sind alle Preise Festpreise und verstehen sich frachtfrei Lieferort, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer öffentlicher Abgaben sowie zuzüglich aller für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Kosten, darunter - aber nicht beschränkt auf - Transportkosten, Verpackung, Versicherung etc.
5.2 Sympafix ist, sofern noch keine Lieferung erfolgt ist, auch nach Vertragsschluss jederzeit berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich ein oder mehrere Umstände geändert haben, die sich auf die angegebenen Preise ausgewirkt haben.
5.3 Ein Angebot verpflichtet Sympafix nicht zu einer Teillieferung der im Vertrag enthaltenen Produkte zu einem entsprechenden Teil des Angebotspreises.
5.4 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
Artikel 6. Zahlung und Bürgschaft
6.1 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders angegeben.
6.2 Alle Zahlungen erfolgen innerhalb der Niederlande in Euro, und der Käufer hat kein Recht auf Aussetzung, Abzug oder Verrechnung von Kosten.
6.3 Nimmt Sympafix im Zusammenhang mit einer Zahlung eine Sicherheit entgegen, so gilt die Sicherheit nur als Sicherheit und die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn alle offenen Forderungen gutgeschrieben oder bei Sympafix in bar eingegangen sind.
6.4 Etwaige Zahlungen des Käufers werden zunächst auf offene Zinsen, dann auf die Sympafix entstandenen Inkassospesen und/oder Verwaltungskosten und erst dann auf die älteste offene Forderung/Rechnung angerechnet.
6.5 Für den Fall, dass der Käufer mit einer Verpflichtung gegenüber Sympafix – sei es ganz, teilweise oder verspätet – in Verzug gerät oder ein Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt oder diesbezüglich einen Antrag gestellt hat oder in Liquidation getreten ist, wird er dies tun von Amts wegen in Verzug und alle ausstehenden Zahlungen an Sympafix werden auf Abruf fällig und die Zinsen ab diesem Datum oder dem vorherigen Fälligkeitsdatum geschuldet. Der Käufer ist verpflichtet, alle Sympafix entstehenden außergerichtlichen Kosten zu tragen, unbeschadet der Geltendmachung etwaiger Rechtsverfolgungskosten.
6.6 Darüber hinaus hat Sympafix in einem solchen Fall das Recht, die (weitere) Ausführung seiner Pflichten für maximal 2 Monate auszusetzen und die im Eigentum von Sympafix stehenden Produkte zurückzufordern oder den bestehenden Vertrag und alle anderen Möglichkeiten teilweise oder vollständig aufzulösen Mit dem Käufer getroffene Vereinbarungen unbeschadet der übrigen Rechte. Während des Aussetzungszeitraums hat Sympafix das Recht und letztlich die Pflicht, zu entscheiden, ob die Ausführung (wieder) aufgenommen oder die ausgesetzte(n) Vereinbarung(en) ganz oder teilweise aufgelöst wird.
6.7 Bei begründeten Vorbehalten hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist Sympafix berechtigt, Lieferungen per Nachnahme vorzunehmen, wobei die Versandkosten zu Lasten des Käufers gehen oder (mehrere) Sicherheitsleistungen zur Sicherstellung der Zahlung erforderlich sind sowie sonstige Verpflichtungen erfüllt werden. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, bei der Begründung eines (stillen) Pfand- oder Pfandrechts an der Ware nach Maßgabe von Sympafix mitzuwirken. Für den Fall, dass der Käufer eine angemessene Sicherheit verweigert oder nicht leisten kann, hat Sympafix das Recht, unbeschadet seiner verbleibenden Rechte und ohne Schadensersatzpflicht, ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Artikel 7. Lieferrisiko und Liefertermin
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Lieferbedingungen ab Werk ab Standort des Werks/Lagers/oder sonstiger Lagerorte, sobald Sympafix die Produkte dem Käufer zur Verfügung gestellt hat. Sobald die Produkte dem Käufer zur Verfügung stehen, geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung dieser Produkte auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte und/oder die Verpackung bei der Abholung auf Mängel und/oder sichtbare Schäden zu überprüfen oder sie von demjenigen überprüfen zu lassen, der die Produkte in seinem Namen abholt. Mängel sind gemäß Artikel 13 dieser Geschäftsbedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.
7.2 Der Käufer sollte alle Mängel oder Schäden an den Produkten und/oder der Verpackung, die (möglicherweise) bei der Lieferung festgestellt werden, auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Transportdokumenten vermerken. Andernfalls wird die beschädigte Ware nicht zurückgenommen. Entscheidungen werden auf der Grundlage der Verabreichung von Sympafix getroffen.
7.3 Sympafix ist zu Teillieferungen (Teillieferungen) der Produkte berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden können. Der Käufer ist in diesem Fall zur Zahlung gemäß § 6 dieser AGB verpflichtet.
7.4 Lieferfristen sind Schätzungen. Der vorgeschlagene Liefertermin ist nicht als endgültige Lieferzeit anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.5 Sympafix haftet nicht auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung. Bei wiederholtem Lieferverzug setzt der Käufer Sympafix förmlich in Verzug und teilt ihm einen endgültigen (angemessenen) Liefertermin mit. Für den Fall, dass die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten letzten Lieferfrist erfolgt ist, hat der Käufer das Recht, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, Sympafix hat sich auf höhere Gewalt berufen (siehe Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
7.6 Für den Fall, dass die Produkte nach Meldung der Abholbereitschaft durch Sympafix nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen vom Käufer abgeholt werden, ist Sympafix berechtigt, diese Produkte weiterzuverkaufen. Der etwaige entgangene Gewinn und die Aufwendungen gehen unbeschadet der übrigen Rechte von Sympafix zu Lasten des Käufers.
Artikel 8. Transport und Gefahr
8.1 Anweisungen des Käufers an Sympafix, Transport, Beförderung und/oder Versicherung der Produkte zu arrangieren, werden von Sympafix nur durchgeführt, wenn der Käufer schriftlich bestätigt hat, dass er die Kosten dafür trägt und das daraus resultierende (zusätzliche) Risiko akzeptiert und abdeckt durch (Zusatz-)Versicherung, also unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7.
8.2 Der Käufer trägt die Kosten und Risiken für den Transport der Produkte, auch wenn der Spediteur darauf besteht, dem Frachtbrief, den Transportadressen usw. eine Klausel hinzuzufügen, die besagt, dass der Absender der Produkte die Kosten trägt und Risiken aus Transportschäden.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Sympafix behält sich das Eigentum an allen an den Käufer gelieferten Produkten vor, bis Sympafix die vollständige Zahlung für die Lieferung auf der Grundlage dieses Vertrages erhalten hat, einschließlich etwaiger Entschädigungszahlungen, Kosten, Zinsen und Strafen und auch, wenn Sicherheitszahlungen geleistet wurden.
9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden, in irgendeiner Weise zu belasten oder darüber zu verfügen.
9.3 Für den Fall, dass ein Dritter die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte beansprucht oder ein Recht darauf geltend macht, ist der Käufer verpflichtet, Sympafix so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten ist, zu informieren und auch diesen Dritten zu informieren dass die Produkte Sympafix gehören.
9.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte getrennt zu lagern, deutlich als Eigentum von Sympafix zu kennzeichnen und gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und weiter zu versichern und die Versicherungspolice zur Einsichtnahme vorzulegen von Sympafix auf erstes Anfordern, bis das Eigentum an diesen Produkten gemäß diesem Artikel 9 auf den Käufer übergegangen ist.
9.5 Solange der Eigentumsvorbehalt für die von Sympafix an den Käufer gelieferten Produkte besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu verarbeiten, zu manipulieren oder zu verändern, außer und soweit dies im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erfolgt.
9.6 Falls der Käufer fällige Beträge bis zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, ist Sympafix berechtigt, alle unbezahlten Produkte zurückzunehmen, sofern sie bereits an den Käufer geliefert wurden. Der Käufer genehmigt die Rücksendung aller Produkte an Sympafix auf seine Kosten. Für den Fall, dass der Käufer Produkte veräußert hat, bevor das Eigentum auf ihn übergegangen ist, ist Sympafix berechtigt, andere Produkte, die sich im Besitz des Käufers befinden, zu nehmen (ungeachtet dessen, dass die Zahlung für diese Produkte möglicherweise bereits erfolgt ist oder erfolgt noch nicht fällig) auf den Wert der unbezahlten Produkte.
9.7 Der Käufer gewährt Sympafix und seinen benannten Vertretern hiermit das unwiderrufliche Recht, seine Räumlichkeiten zum Zwecke der Rücknahme aller Produkte zu betreten, an denen sich Sympafix das Eigentum gemäß Artikel 9.6 vorbehält.
Artikel 10. Höhere Gewalt
10.1 Die Verpflichtungen von Sympafix zur Vertragsdurchführung werden für den Zeitraum ausgesetzt, in dem die Durchführung durch höhere Gewalt verhindert wird. Prävention ist als „mit ernsthaften Schwierigkeiten“ zu interpretieren.
10.2 Als höhere Gewalt gelten auch Krieg, Kriegsdrohung, Bürgerkrieg, Unruhen, Gefahr innerer Unruhen, Feuer, Erdbeben, Wasserschäden, Überschwemmung, Streik, Hausbesetzung, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, behördliche Anordnungen, Mängel an Maschinen und Betriebsstörungen bei der Lieferung von Wasser und/oder Strom an die Räumlichkeiten von Sympafix.
10.3 Als höhere Gewalt gelten auch Umstände wie in Ziffer 10.2 dieser AGB genannt, die bei Betrieben Dritter eintreten, deren Leistungen, Materialien, Rohstoffe etc. Sympafix ganz oder teilweise benötigt.
10.4 Höhere Gewalt umfasst auch Umstände, wie sie in Artikel 10.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben sind, wodurch Schäden während der Lagerung oder des Transports der Produkte entstehen, unabhängig davon, ob sie unter persönlicher Leitung entstanden sind oder nicht.
10.5 Als höhere Gewalt gelten auch alle sonstigen Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Sympafix liegen, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sympafix und der von Sympafix mit der Vertragsdurchführung beauftragten Personen.
10.6 Verzögert sich die Ausführung (eines Teils) des Vertrags um mehr als einen Monat, haben beide Parteien das Recht, den (Rest) des Vertrags aufzulösen. Dies führt nicht automatisch zu einer gegenseitigen Freistellung. Allfällige Vorauszahlungen wird Sympafix unter der Bedingung erstatten, dass die bereits erbrachten Leistungen vom Käufer bezahlt und/oder anteilig mit dem vereinbarten Rechnungswert verrechnet werden.
Artikel 11. Garantie
11.1 Sympafix garantiert, dass die Teile und das Zubehör seiner gelieferten Produkte für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Lieferdatum ordnungsgemäß funktionieren. Sympafix garantiert, dass der Akku und das Ladegerät der Produkte, sofern sie in der Lieferung von Sympafix enthalten sind, für einen Zeitraum von 6 Monaten, gerechnet ab Lieferdatum, ordnungsgemäß funktionieren.
11.2 Für den Fall, dass die gelieferten Produkte diese Garantien nicht erfüllen, muss der Käufer Sympafix gemäß Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich Bericht erstatten. Sympafix ist nur zum Ersatz des defekten Teils oder Zubehörs verpflichtet und haftet nicht für weitere Kosten gleich welcher Art. Der Käufer verpflichtet sich, hier und jetzt und für die Zukunft, das zu ersetzende Teil oder Zubehör auf erste Aufforderung hin an Sympafix zurückzugeben und das Eigentum an dem Teil oder Zubehör an Sympafix zu übertragen. Gemäß Artikel 11.1. gilt die Garantie für das zu ersetzende Teil oder Zubehör für den Rest der Garantiezeit, die für das Originalteil oder Zubehör galt.
11.3 Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt nicht für Mängel, die aus unsachgemäßer oder falscher Verwendung resultieren oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Sympafix Änderungen an den Produkten vorgenommen haben oder versucht haben, Änderungen an den Produkten vorzunehmen oder wenn die Produkte dies getan haben Bein für ungeeignete Zwecke verwendet.
11.4 Für den Fall, dass sich die von Sympafix gewährte Garantie auf ein Teil oder Zubehör bezieht, das von einem Dritten hergestellt wurde, beschränkt sich die Garantie auf die Herstellergarantie.
Artikel 12. Haftung
12.1 Sympafix haftet nicht für Schäden, außer in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit amtlich nicht ausgeschlossen werden können. Gemeint sind direkte und indirekte Schäden, Betriebsschäden und Schäden aus Haftpflicht. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft die Beweislast den Käufer.
12.2 Sympafix haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, Betriebsschäden und Schäden aus Haftpflicht, die durch Mitarbeiter von Sympafix oder andere bei der Vertragsdurchführung beschäftigte Personen verursacht werden, die nicht für die Vertragsdurchführung verantwortlich gemacht wurden. Dieser Ausschluss umfasst auch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.3 Mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 11 haftet Sympafix nicht für direkte oder indirekte Schäden, Betriebsschäden und Schäden aus der Haftung des Käufers gegenüber Dritten, die durch oder im Zusammenhang mit der Art von Mängeln entstehen der gelieferten Produkte oder dadurch, dass die gelieferten Produkte nicht die Qualität aufweisen, die der Käufer aufgrund des Vertrags erwarten würde.
12.4 Vorbehaltlich der Erfüllung der in Artikel 13 genannten Bedingungen durch Sympafix ist die Haftung von Sympafix jederzeit auf den Nettorechnungswert der gelieferten Produkte oder nach Wahl von Sympafix auf den von Sympafix ausgezahlten Höchstbetrag beschränkt die Haftpflichtversicherung von Sympafix.
12.5 Soweit es sich um Produkte handelt, die von Sympafix von Dritten eingekauft werden, geht die Haftung gegenüber dem Käufer für diese niemals über die Haftung gegenüber Dritten gegenüber Sympafix hinaus.
12.6 Für gelieferte Produkte und/oder im Rahmen der Lieferung erbrachte Leistungen stellt der Käufer Sympafix von Ansprüchen Dritter frei, sofern die Haftung von Sympafix gegenüber dem Käufer ausgeschlossen ist.
Artikel 13. Reklamationen und Rücksendungen
13.1 Unbeschadet anderweitiger Bestimmungen dieser AGB sind alle Beanstandungen wegen sofort erkennbarer Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe von Art und Umfang der Beanstandung Sympafix schriftlich anzuzeigen. Die gleiche Vorlaufzeit von 14 Tagen nach Lieferdatum gilt auch für Rechnungen.
13.2 Für die Reklamation von Fehlern/Mängeln, die vor der Verwendung nicht offensichtlich waren (und daher bei Lieferung nicht sichtbar sind), gilt eine letzte Frist von 6 Monaten nach Lieferung, wobei die Reklamation innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung zu erfolgen hat oder der Defekt.
13.3 Nach Ablauf der Frist(en) gilt die Lieferung bzw. die Rechnung als vom Käufer akzeptiert und Sympafix akzeptiert folglich keine Reklamationen mehr.
13.4 Die Anerkennung von Reklamationen für gelieferte Produkte erfolgt nur gemäß den Bestimmungen von Artikel 11.
13.5 Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen.
13.6 Rücksendungen von gelieferten Produkten können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sympafix und nachdem Sympafix diesen Produkten eine Warenrücksendenummer (GRN) zugeteilt hat, vorgenommen werden. Der Käufer muss die GRN auf dem Lieferschein angeben. Der Käufer hat die Produkte frachtfrei an das Lager von Sympafix in den Niederlanden zurückzusenden.
13.7 Für den Fall, dass der Käufer Produkte gemäß Artikel 13.6 zurücksendet, ausgenommen Fehler/Mängel, schuldet der Käufer Sympafix 20 % des Rechnungswertes dieser Produkte. Produkte mit Verfallsdatum können nicht zurückgegeben werden, mit Ausnahme von Fehlern/Mängeln und unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 13.6.
Artikel 14. Rechte an geistigem Eigentum
14.1 Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, die entwickelt, hergestellt und registriert werden oder werden, wie Urheber-, Geschmacksmuster-, Patent-, Datenbankrechte usw., liegen ausschließlich bei Sympafix.
14.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum in Bezug auf die Produkte geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Käufer nicht berechtigt, Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum geltend zu machen, die mit geistigen und gewerblichen Schutzrechten von Sympafix korrespondieren oder die Öffentlichkeit verwirren könnten.
14.3 Dem Käufer ist es unter keinen Umständen gestattet, die Produkte zu verändern oder Marken in oder auf den Produkten, die sich auf den Hersteller oder auf Sympafix beziehen, zu ändern oder zu entfernen.
Artikel 15. Gerichtsstand
Besteht der Käufer aus mehr als einer juristischen Person, so haften diese alle für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gegenüber Sympafix.
Artikel 16. Verkürzte Verjährungsfrist
Alle gesetzlichen Ansprüche des Käufers gegen Sympafix aus diesem Vertrag oder aus dem Gesetz verjähren in einem Jahr ab Verjährungsbeginn.
Artikel 17. Geheimhaltung / Datenschutz
Sympafix wird alle Informationen des Käufers streng vertraulich behandeln; dies gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung. Der Käufer ist zur Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, die er über Sympafix und seine Produkte erhalten hat oder ihm bekannt werden.
Artikel 18. Anwendbares Recht
18.1 Das Rechtsverhältnis zwischen Sympafix und dem Käufer unter Ausschluss des Wiener Kaufvertrags (Übereinkommen über den internationalen Warenkauf 1980) unterliegt niederländischem Recht.
18.2 Die offizielle niederländische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als verbindlich. Bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf eine oder mehrere Klauseln dieser AGB bleiben die übrigen Klauseln unberührt. Im Übrigen gilt in diesem Fall Artikel 2.5.
18.3 Hinsichtlich der Auslegung der internationalen Handelsterminologie gelten die „Incoterms 2000“, wie sie von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) zusammengestellt wurden, dh deren neueste Version.
Artikel 19. Autorisierter Richter
19.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Sympafix und dem Käufer ergeben, werden den niederländischen Gerichten vorgelegt und von diesen entschieden. Wenn das Gericht erster Instanz zugelassen ist, werden Streitigkeiten ausschließlich dem Gericht in Rotterdam zur Entscheidung vorgelegt.
19.2 Ungeachtet dessen, was in Artikel 19.1 angegeben ist, hat Sympafix das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Zivilrichter gemäß den normalen Zuständigkeitsregeln zur Entscheidung vorzulegen oder die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren oder eine verbindliche Beratung beizulegen.